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SöhreBonusCard | Partnerschaft braucht faire Regeln

Teilnahme am Bonuskartensystem
des Gewerbevereins Söhre e.V.


1. |

Erwerb und Gültigkeit

Die SöhreBonusCard wird auf Antrag ausgestellt.Der Erwerb ist kostenlos.
Mit der Annahme der Karte erkennt der Inhaber die Regeln des Kartensystems an.
Die Karte ist übertragbar.

 

2. |

Funktion der Karte
Der Inhaber ist berechtigt,seine Einkäufe bei den Mitgliedsbetrieben durch Vorlage der Karte erfassen zu lassen,um so am Punktesystem beteiligt zu werden.Der Inhaber der Karte erkennt mit deren Benutzung die Teilnahmeregeln an.

 

3. |

Sammeln von Bonuspunkten
Jeder Bonuspunkt entspricht einem Wert von 2 Cent.Es können nur volle Punkte gewertet werden. Jedes angeschlossene Unternehmen legt seine individuelle Rabattierung (bis zu 10 Prozent!) fest und behält sich vor, bei ausschließlich rechtlich zulässigen Waren Punkte zu vergeben. Ausgeschlossen sind Sonderangebote oder Aktionsware. Bei Wandlung, Aufhebung oder Umtausch der Ware kann die vergebene Punktezahl storniert werden.

 

4. |

Einlösen der Punkte
Der Inhaber der SöhreBonusCard kann bei Erreichen dieser Mindestpunktzahlen folgende Leistungen einlösen: ab 1.000 P. 20 € - Gutschein. Ab 3.000 P. Schlemmermenü-Gutschein, o.ä.(2 Pers.). Ab 10.000 P. Einladung zu Musical-, Theater, oder Sportevent (2 Pers.). Ab 100.000 P. Traumurlaub, z.B. Karibik (2 Pers.). Die Einlösung erfolgt nicht in Form von Bargeld. Außerdem nimmt der Karteninhaber an Verlosungen von Sonderprämien teil. Das Punktguthaben hat eine Gültigkeit von 36 Monate.

 

5.|
a)
Die Aufteilung der Punkte
Bei Kartenbesitzern, die ihren Lieblingsverein unterstützen wollen, erhält der Kar tenbesitzer für 50% der gesammelten Punkte Einkaufsgutscheine, zusätzlich nimmt er an Verlosungen von Sonderprämien teil. In Höhe der anderen 50% der Punkte bekommt der Verein für die gesammelten Punkte vom "Gewerbeverein Söhre e.V." eine finanzielle Unterstützung.

b)

Kartenbesitzer ohne Vereinsbindung,die gemeinnützige Einrichtungen unterstüt zen wollen, erhalten für 50% der Punkte Einkaufsgutscheine und nehmen an Verlosung von Sonderprämien teil. Die anderen 50% der Punkte zahlen die Bonuspartnerunternehmen in einen "sozialen Topf" ein, aus dem gemeinnützige Einrichtungen in Fuldabrück, Lohfelden u. Söhrewald unterstützt werden.

 

6. |

Verlust
Ein Verlust der SöhreBonusCard ist sofort an den Vorstand des "Gewerbevereins Söhre e.V." zu melden. Für eine Ersatzkarte bei Verlust oder Diebstahl ist das ausgebende Unternehmen berechtigt, eine Gebühr in Höhe der Anschaffungskosten der Karte zu berechnen. Eine Verrechnung der Bonuspunkte verloren gegangener, gestohlener oder zerstörter Kundenkarten ist nicht möglich.

 

7. |

Beendigung der Nutzung
Der Karteninhaber kann die Nutzung jederzeit einstellen. Ein Guthaben an Bonuspunkten kann gemäß Punkt 4 eingelöst werden. Die am System beteiligten Firmen behalten es sich vor, daß Rabattsystem fristlos zu kündigen oder teilweise zu beenden oder einzelne Passagen dieser Regeln zu ändern.

 

8. |

Datenschutz
Der Gewerbeverein Söhre e.V. ist berechtigt, die Anmeldedaten zu verarbeiten und zu speichern. Die Datenschutzrechte sind in vollem Umfang gewährleistet. Eine Haftung des Gewerbevereins Söhre e.V. und seiner Mitglieder wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies wird mit der Anmeldung anerkannt.

 

 

Anmerkung:
Zur Refinanzierung der Herstellungskosten der Karten durch den GVS wird ein Teil der den Vereinen zukommenden Punkte verwendet.

 

ZUR ANMELDUNG

Der Vorstand des Gewerbeverein Söhre. e.V.

 

 

Gewerbeverein Söhre e.V.
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